Damit du den Lernfahrausweis anfordern kannst, brauchst du einen Nothelferausweis. Diesen erhälst du nach Abschluss des Nothilfekurses. Der Kurs besteht aus 10 Lektionen, ist 6 Jahre gültig und kann auch schon vor dem 16. Altersjahr absolviert werden.
Wenn du noch keinerlei Ausweise zum Führen eines Motorfahrzeuges hast, führt der Weg zuerst zur Einwohnerkontrolle deiner Wohngemeinde. Diese Behörde bestätigt deine Identität und leitet das Lernfahrausweisgesuch an das zuständige Strassenverkehrsamt weiter.
Das Strassenverkehrsamt erteilt dir die Zulassung zur Theorieprüfung und nach bestehen derselbigen erhältst du den Lernfahrausweis per Post zugeschickt.
Liste der Strassenverkehrsämter
Für eine korrekte Einreichung benötigst du:
Dein Antrag wird von der Motorfahrzeugkontrolle MFK überprüft. Bei einem positiven Entscheid erhältst du die Anmeldekarte für die Theorieprüfung.
Sobald du dich genügend für die Theorieprüfung vorbereitet hast, kannst du die Anmeldekarte ausfüllen und die Prüfung bei dem für deinen Ort zuständigen Strassenverkehrsamt absolvieren.
An der Prüfung werden – je nach Kategorie – 30 bis 50 Fragen gestellt. Wer 90 Prozent der Fragen richtig beantwortet, hat die Prüfung bestanden und ist damit dem Lehrfahrausweis einen entscheidenden Schritt näher.
Der Lernfahrausweis wird dir nach bestandener Theorieprüfung per Post zugesandt. Nach dem Erhalt dieses Ausweises kannst du gleich mit dem praktischen Fahren beginnen.
Deine Begleitperson muss seit mindestens 3 Jahren im Besitz des Führerausweises Kategorie B sowie 23 Jahre oder älter sein.
Der Lernfahrausweis ist 2 Jahre gültig.
Der heutige Strassenverkehr verlangt einiges an Wissen und Können aller Teilnehmenden. Wer ein Fahrzeug am Prüfungstag sicher und flüssig führen möchte, sollte sich gezielt mit der Hilfe einer professionellen Fahrschule auf die praktische Prüfung vorbereiten.
Du kannst dich gerne bei mir für eine unverbindliche erste Fahrstunde entweder per Tel.
auf 079 485 29 24 oder
via Kontaktformular melden.
Sobald du im Besitz eines gültigen Lernfahrausweises bist, kannst du den Verkehrskundeunterricht besuchen. Der Kursnachweis ist Voraussetzung für die Anmeldung zur praktische Führerprüfung.
Der Verkehrskundeunterricht besteht aus 4 Abenden a 2 Stunden. Oder 2 Abende a 4 Stunden und findet regelmässig statt.
Die Anmeldung zur praktischen Fahrprüfung erfolgt am besten durch deinen Fahrlehrer. Nach bestandener Prüfung erhältst du den Führerausweis auf
Probe welcher 3 Jahre gültig ist.
In den 3 Jahren in denen du dein Führerausweis auf Probe besitzt, musst du (seit 2020) einen eintägigen Weiterbildungskurs - den sogenannten WAB 2.0 Kurs absolvieren.
Vergisst du diesen Kurs innerhalb des ersten Jahres zu besuchen, wird eine Busse von 300.- Fr. fällig.
Bei weiterem "Vergessen" verfällt dein Ausweis auf Probe und du startest nach einem Jahr Wartezeit wieder bei Punkt 1.
Den Unbeschränkt gültigen Ausweis erhält nur, wer diesen WAB 2.0 Kurs besucht hat.
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