Was ist eine Kontrollfahrt?


Die Kontrollfahrt ist ähnlich wie eine Fahrprüfung. Sie zeigen, dass Sie die Verkehrsregeln kennen und ein Auto sicher fahren können.

Sie kann auch angeordnet werden, um zu klären, ob eine auffällig gewordene fahrzeugführende Person noch geeignet zum Lenken eines Motorfahrzeugs ist.

Angewandt wird diese Kontrollfahrt bei Personen mit ausländischem Führerausweis, bei Senioren oder bei Fahrzeugführenden mit medizinischen Einschränkungen.


Voraussetzungen für das Bestehen der Kontrollfahrt

Bei der Kontrollfahrt wird das verkehrsgerechte Fahren anhand folgender Punkte geprüft:

  • Einwandfreie Fahrzeugbedienung
  • Situativ korrektes Einspuren
  • Kenntnisse der allgemeinen Verkehrsregeln
  • Kenntnisse der Vortrittregelung
  • Verhalten im Verkehr
  • Vorausschauende und gleichmässige Fahrweise
  • Fahren nach Wegweiser
  • Fahren auf Autobahnen und Autostrassen
  • Das sichere Absolvieren von min. zwei der insgesamt sechs Manöver
  • Absolvieren einer Notbremsung

 


Wann ist eine Kontrollfahrt notwendig?

 

Es bestehen Zweifel an Ihrer Fahreignung aufgrund von Medizinischen Gründen.

  • Bei Ihnen konnte die Fahreignung im Rahmen der bisherigen medizinischen Untersuchung nicht definitiv geklärt werden.
  • Es bestehen altersbedingte Zweifel an der Fahrkompetenz /-eignung.

Die Fahrt zur Überprüfung der Fahreignung wird von einem Verkehrsexperten des Strassenverkehrsamtes zusammen mit einem darauf spezialisierten Arzt durchgeführt.

Der Verkehrsexperte ist für die Fahrt zur Überprüfung der Fahreignung verantwortlich und beobachtet Ihre technischen Fertigkeiten, der Arzt erfasst die medizinisch relevanten Verhaltensweisen.

Weitere Infos

 

 

Sie besitzen einen ausländischen Führerausweis.

  • Dann müssen Sie eine Kontrollfahrt absolvieren, um nach bestandenem Test den schweizerischen Führerausweis zu erhalten.
  • Die Fahrt wird allein mit einem Verkehrsexperten des Strassenverkehrsamtes als Beifahrer in deutscher Sprache absolviert.

 Weitere Infos

 

 

Zu beachten gilt in allen Fällen:

  • Die Kontrollfahrt ist eine Prüfung!                                                                                                                                         Ich empfehle daher dringend vor der Anmeldung ein paar Fahrstunden zu nehmen, um Ihr Wissen und Können auf den neusten Stand zu bringen.
  • Um etwaige Verzögerungen bei einem Führerscheinwechsel zu vermeiden, sollte die Kontrollfahrt innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt der Niederlassungsbewilligung absolviert werden.
  • Die Kontrollfahrt zur Überprüfung der Medizinischen Fahreignung sollte innerhalb von 6–8 Wochen nach der verkehrsmedizinischen Untersuchung stattfinden.
  • Die Kontollfahrt dauert 45–60 Minuten.

 


Wie lange hat man Zeit, um die Kontrollfahrt zu absolvieren?

Die Kontrollfahrt muss innerhalb von drei Monaten nach Einreichung des Gesuchs absolviert werden.

 

 

Kann ich die Kontrollfahrt mit (m)einem Auto mit automatischer Gangschaltung absolvieren?

Es spielt keine Rolle, ob die Kontrollfahrt mit einem Handschalter oder Automat absolviert wird. Nach bestandenem Test darf jede Art von Auto der Kategorie B gelenkt werden.

 

 

Was passiert, wenn ich die Kontrollfahrt nicht bestehe, oder den Termin versäume?

  • Eine nicht bestandene oder versäumte Kontrollfahrt kann nicht wiederholt werden und hat ein Fahrverbot in der Schweiz zur Folge.
  • Der (ausländische) Führerschein wird aberkannt.
  • Die entsprechende Kategorie muss von Grund auf neu beantragt werden. Bei der Kategorie B bedeutet dies Nothilfekurs, Theorieprüfung, Verkehrskunde, praktische Fahrprüfung.