Die Kontrollfahrt ist ähnlich wie eine Fahrprüfung. Sie zeigen, dass Sie die Verkehrsregeln kennen und ein Auto sicher fahren können.
Sie kann auch angeordnet werden, um zu klären, ob eine auffällig gewordene fahrzeugführende Person noch geeignet zum Lenken eines Motorfahrzeugs ist.
Angewandt wird diese Kontrollfahrt bei Personen mit ausländischem Führerausweis, bei Senioren oder bei Fahrzeugführenden mit medizinischen Einschränkungen.
Bei der Kontrollfahrt wird das verkehrsgerechte Fahren anhand folgender Punkte geprüft:
Es bestehen Zweifel an Ihrer Fahreignung aufgrund von Medizinischen Gründen.
Die Fahrt zur Überprüfung der Fahreignung wird von einem Verkehrsexperten des Strassenverkehrsamtes zusammen mit einem darauf spezialisierten Arzt durchgeführt.
Der Verkehrsexperte ist für die Fahrt zur Überprüfung der Fahreignung verantwortlich und beobachtet Ihre technischen Fertigkeiten, der Arzt erfasst die medizinisch relevanten Verhaltensweisen.
Sie besitzen einen ausländischen Führerausweis.
Zu beachten gilt in allen Fällen:
Die Kontrollfahrt muss innerhalb von drei Monaten nach Einreichung des Gesuchs absolviert werden.
Es spielt keine Rolle, ob die Kontrollfahrt mit einem Handschalter oder Automat absolviert wird. Nach bestandenem Test darf jede Art von Auto der Kategorie B gelenkt werden.